Teilnahmebedingungen

 

Teilnahmebedingungen

 

§ 1 Allgemeines

(1) Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule (VHS), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung angeboten und durchgeführt werden. Werden diese Teilnahmebedingungen vom Vertragspartner nicht anerkannt, so ist eine Anmeldung zu einer Veranstaltung der VHS nicht möglich.

(2) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der VHS. In diesen Fällen tritt die VHS nur als Vermittler auf. Die jeweiligen AGB´s der Veranstalter gelten

(3) Soweit in den Regelungen dieser AGB die männliche Form verwendet wird, geschieht dies lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für weibliche Beteiligte und für juristische Personen.

(4) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (Anmeldungen, Abmeldungen, Kündigungen, Rücktrittserklärungen, Widerrufserklärungen usw.) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nicht etwas anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail). Erklärungen der VHS genügen der Schriftform, wenn ein nicht unterschriebenes elektronisch erstelltes Dokument (Formularbestätigung) verwendet wird.

(5) Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträgern in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Etwaiges Lehrmaterial darf ohne schriftliche Zustimmung der VHS auf keine Weise verwertet, insbesondere nicht kopiert, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.

(2) Der Anmeldende ist an seine Anmeldung 3 Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung des Abs. (3) entweder durch Annahmeerklärung der VHS zustande oder aber dadurch, dass die 3-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass die VHS das Vertragsangebot abgelehnt hat.

(3) Ist in der Ankündigung einer Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der VHS eingeht, abweichend von Abs. (2) einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht binnen 3 Wochen, so gilt die Anmeldung als abgelehnt.

(4) Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von § 1 Abs. (4) verbindlich, wenn sie sofort oder jedenfalls innerhalb von 10 Tagen schriftlich angenommen werden. Der Eintrag in die Teilnahmeliste während einer Veranstaltung gilt als verbindliche Anmeldung im Sinne dieser AGB.

(5) Der Vertrag enthält keine Mindestlaufzeit. Die Dauer richtet sich gemäß § 620 Abs. (2) BGB nach der Beschaffenheit und dem Zweck der Leistung, so dass der Vertrag regelmäßig durch die jeweilige Dienstleistung beendet wird (z.B. Ende der gebuchten Veranstaltung).

(6) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen wird durch diese Regelung nicht berührt.

(7) Die Möglichkeit einer anderweitigen Beendigung nach § 6 und § 7 bleibt unberührt.

 

§ 3 Vertragspartner und Teilnehmer

(1) An den Veranstaltungen der VHS kann grundsätzlich jeder teilnehmen, der das 16. Lebensjahr erreicht und eine erste Bildungsphase beendet hat. Veranstaltungen für jüngere Adressaten sind gesondert ausgewiesen.

(2) Ausgenommen von der grundsätzlichen Teilnahmeberechtigung sind Kurse, für die eine bestimmte Aus- oder Vorbildung bzw. eine Prüfung erforderlich ist. Die VHS darf die Teilnahme auch von weiteren persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

(3) Wird eine Beratung durchgeführt, kann die Belegung eines Kurses von der Teilnahme an der Beratung abhängig gemacht werden.

(4) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der VHS als Veranstalterin und dem Anmeldenden (Vertragspartner) begründet. Der Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmer) begründen. Die VHS kann auf eine namentliche Nennung der Person bestehen. Eine Änderung in der Person des Teilnehmers bedarf der Zustimmung der VHS. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.

(5) Für die Teilnehmer gelten sämtliche die VHS betreffenden Regelungen sinngemäß.

 

 

 

§ 4 Entgelt

(1) Grundlage für die Teilnehmerentgelte ist die Entgeltordnung für die VHS der Stadt Lünen vom 01.01.2012 in der jeweils geltenden Fassung.

(2) Die Entgelte sind mit der Anmeldung zu einem Kurs fällig. Eine gesonderte Aufforderung ergeht nicht.

 

§ 5 Erstattung von Entgelt

(1) Die gezahlten Entgelte werden erstattet, wenn eine Veranstaltung wegen zu geringer Beteiligung ausfällt bzw. von der VHS abgesagt wird. Eventuell erteilte Einzugsermächtigungen verlieren ihre Gültigkeit.

(2) Kann eine Veranstaltung aus von der VHS zu vertretenden Gründen nicht zu Ende geführt werden, wird das Entgelt für die nicht durchgeführten Unterrichtsstunden anteilmäßig erstattet.

(3) Teilnehmern von Kursen, Arbeitskreisen, Seminaren und anderen Veranstaltungen, die


a) laut ärztlicher Bescheinigung wegen längerfristiger Erkrankung (mehr als 25% der Kursstunden),
b) wegen Umzug in eine andere Gemeinde,
c) wegen geänderter Arbeits-, Ausbildungs- oder Schulverhältnisse laut Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers oder der Bildungseinrichtung,

die jeweilige Veranstaltung nicht weiter besuchen können bzw. für die eine weitere Teilnahme unzumutbar ist, werden die gezahlten Entgelte anteilmäßig erstattet, jedoch unter Abzug einer Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro.

(4) Die Erstattung ist schriftlich bei der Volkshochschule zu beantragen.

(5) Anspruch auf Erstattung besteht nur, wenn innerhalb von 6 Wochen nach Vorliegen des Erstattungsgrundes, jedoch spätestens bis Ende des Semesters, ein entsprechender Antrag gestellt wird. Die zu erstattenden Beträge werden auf volle Euro abgerundet.

(6) Erstattungen erfolgen in der Regel auf dem Überweisungswege.

 

 

§  6 Rücktritt und Kündigung durch die VHS

(1) Die VHS kann bis zum zweiten Tag vor der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestzahl der Teilnehmer nicht erreicht wird. Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe 10 Personen. Hinsichtlich der Entgelterstattung gilt § 5 Abs. (1).

(2) Mit Beginn der Veranstaltung kann die VHS den Vertrag kündigen, wenn die Teilnehmerzahl an zwei aufeinander folgenden Lehrveranstaltungsterminen unter die Hälfte der Mindestteilnehmerzahl einer Lehrveranstaltung fällt. Hinsichtlich der Entgelterstattung gilt § 5 Abs. (2).

(3) Die VHS kann ferner vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten oder ihn während einer Veranstaltung kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die VHS nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall eines Kursleiters) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. Hinsichtlich der Entgelterstattung gilt § 5 Abs. (2).

(4) Wird das geschuldete Entgelt (§ 4) nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung entrichtet, kann die VHS unter Androhung des Rücktritts eine einwöchige Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten. Die VHS kann in diesem Fall vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine Vergütung von 5 % des Veranstaltungsentgelts, höchstens jedoch 20,00 Euro vom Vertragspartner verlangen. Dem Vertragspartner steht diesbezüglich der Nachweis offen, dass die tatsächlichen Kosten wesentlich niedriger sind als die vereinbarte Pauschale.

Bei gescheiterten Lastschrifteinzügen, die der Teilnehmer zu vertreten hat, hat dieser auch die von den Kreditinstituten erhobenen Kosten zu tragen.

(5) Die VHS kann darüber hinaus in den Fällen von § 314 BGB kündigen, wenn ein wichtiger Grund in der Person des Teilnehmers vorliegt, wie insbesondere:

a) Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den Kursleiter oder einen Mitarbeiter der VHS, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebs durch Lärm- und Geräuschbelästigung oder durch querulatorisches Verhalten,

b) Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem Kursleiter, gegenüber Teilnehmern oder Beschäftigten der VHS,

c) Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit usw.)

d) Missbrauch der Veranstaltung für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder Agitation aller Art;

e) Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.

Statt einer Kündigung kann die VHS den Teilnehmer wegen der hier aufgeführten Gründe auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der VHS wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

 

§ 7 Rücktritt, Kündigung und Widerruf durch den Vertragspartner

(1) Ein Rücktritt vom Vertrage ist nur bis zum Beginn der Veranstaltung in schriftlicher Form möglich. In diesem Falle erfolgt eine Erstattung des gezahlten Entgelts nach § 5 Abs. (1).

(2) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat der Vertragspartner die VHS auf diesen Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, so kann der Vertragspartner nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

(3) Der Vertragspartner kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (§ 8) unzumutbar ist.

(4) Zudem wird dem Vertragspartner das Recht eingeräumt, bei Kursen mit mehr als 5 Unterrichtsterminen den Vertrag nach dem Besuch der ersten Veranstaltung ohne Angabe eines näheren Grundes zu kündigen. Hiervon ist die VHS unverzüglich zu informieren (z.B. vorab telefonisch, anschließend schriftlich)

(5)  Im Falle einer Kündigung nach Abs. (2) - (4) richtet sich die Erstattung des Entgelts nach § 5 Abs. (2). Die Kündigung bedarf der Schriftform.

(6) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzverträgen gemäß § 312 b BGB) bleibt unberührt. Der Vertragspartner wird auf die sich diesen Teilnahmebedingungen anschließende Widerrufsbelehrung hingewiesen.

 

 

 

§ 8 Organisatorische Änderungen

(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Kursleiter durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Kursleiters angekündigt wurde.

(2) Die VHS kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

(3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der VHS nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Kursleiters), so kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt § 5 Abs. (2)  sinngemäß.

 

§ 9 Ferien und Feiertage

(1) An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen sowie in den Schulferien des Landes NRW finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt. Etwas anderes gilt nur, wenn ein Kurs als „Ferienkurs“ ausgewiesen ist.

(2) Ein Anspruch auf Nachholung der so ausgefallenen Veranstaltung besteht nicht.

 

§ 10 Teilnahmebescheinigung

(1) Nach regelmäßigem Kursbesuch können die Teilnehmer in der Geschäftsstelle auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung erhalten. Hierfür ist erforderlich, dass mindestens 80 % der Kursstunden besucht worden sind. Diese sind spätestens 3 Monate nach Kursende anzufordern.

(2) Leistungen werden grundsätzlich nicht bescheinigt.

(3) Andere Bescheinigungen können von der VHS nicht ausgestellt werden. Möchte ein Teilnehmer das Kursentgelt steuerlich geltend machen, so kann hierfür die bei der Anmeldung ausgestellte Quittung bzw. der entsprechende Kontoauszug verwendet werden.

 

 

 

§ 11 Schadensersatzansprüche

(1) Schadensersatzansprüche des Vertragspartners oder des Teilnehmers gegen die VHS sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die VHS schuldhaft Rechte des Vertragspartners oder des Teilnehmers verletzt, die diesem nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner oder Teilnehmer regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten, wie z.B. die Durchführung eines Lehrangebotes), ferner nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Das Recht, gegen Ansprüche der VHS aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der VHS anerkannt worden ist.

(2) Ansprüche gegen die VHS sind nicht abtretbar.

(3) Bei uns gelten die Datenschutzrichtlinien der Stadt Lünen, welche Sie im Internet unter www.luenen.de/impressum/datenschutzerklaerung finden.

(4) Diese Teilnahmebedingungen gelten ab dem 01.09.2022. Alle vorherigen Teilnahmebedingungen und AGB´s verlieren damit ihre Wirksamkeit.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

 

Widerrufsbelehrung für Fernabsatzverträge

(1) Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer gesetzlichen Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. (1) Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 Abs. (3) EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

VHS Lünen
Franz-Goormann-Str. 2
44532 Lünen

oder per Telefax 02306 104-2710

oder per Mail an vhs@luenen.de

(2) Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

 

(3) Besondere Hinweise

 

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

 

 

Ende der Widerrufsbelehrung

 

Hier können Sie unsere Teilnahmebedingungen herunterladen