Die VHS Kursleiter:innen

Unsere Kursleiter:innen

Zur Zeit sind mehr als 70 Kursleiter:innen und Vortragende für die VHS Lünen tätig.

 

Qualifikationen und Kompetenzen unserer Kursleiter:innen und Referent:innen

Unsere Kursleiter:innen kommen aus den unterschiedlichsten Berufsfeldern, Studien- bzw. Wissensgebieten. Entsprechend dem Angebotsbereich der VHS verfügen sie über die erforderlichen fachlichen Qualifikationen und Kenntnisse. Bei der Auswahl unserer Kursleiter:innen legen wir Wert auf Qualifikation und methodische, didaktische und soziale Kompetenzen sowie ausreichende Erfahrungen in der Erwachsenenbildung.

 

Bewegung und Entspannung

Die Kursleiter:innen verfügen über eine fachlich fundierte Ausbildung bzw. Erfahrungen bei der Durchführung von Gesundheitskursen im Bewegungs- und Entspannungsbereich. Einige Kursangebote werden nach §20 SGB V von den Krankenkassen bezuschusst bzw. die Kosten (zum Teil) übernommen.

 

Fremdsprachen

Die Kursleiter:innen verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder ausreichende Sprachkenntnisse aufgrund der Muttersprache bei gleichzeitig vorhandenen guten Deutschkenntnissen. Zudem ist der Abschluss der VHS-Basisqualifikation oder der Nachweis von Lehrerfahrungen verpflichtend.

 

Integrationskurse

In diesem Schulungsbereich verfügen die Lehrkräfte über ein abgeschlossenes Hochschulstudium und die Zusatzqualifizierung „Deutsch als Fremdsprache" sowie die BAMF-Zulassung.

 

EDV-Kurse

Für die Durchführung der Lehrveranstaltungen in diesem Bereich werden ausreichende Fach- und Pädagogik- Kenntnisse nach einem Fachstudium und/oder ausreichende Unterrichtserfahrung vorausgesetzt.

 

Beruf und Wirtschaft

Je nach Angebotsbereich lehren Kursleitende verschiedener Fachrichtungen, wie Berufsfachlehrer/innen, Fachleute der Finanzwirtschaft, Rechtspfleger/innen und -anwälte/innen.

 

Kunst- und Kreativkurse

Die Kursleitenden verfügen über ein abgeschlossenes Kunststudium, haben Seminare an Kunstakademien belegt oder eine kunsthandwerkliche Fachausbildung absolviert. Zudem besitzen sie ausreichende Erfahrung bei der Vermittlung von Lehrinhalten im künstlerischen Bereich.

 

Schulabschlusskurse

Die Lehrkräfte müssen das 1. und/oder 2. Staatsexamen nachweisen, nur in begründeten Ausnahmefällen erteilt die Bezirksregierung ohne Vorliegen des Staatsexamens eine Lehrbefähigung für diesen Bereich.

 

Einzelvorträge

Es sind zumeist Reiseberichte oder Fachvorträge von Heilpraktiker:innen, Ärzt:innen, Rechtsanwält:innen etc. mit entsprechenden Fachqualifikationen.